Alles, was Sie wissen müssen: Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie

12. Juli 2024 von Jürgen Ritzek
Alles, was Sie wissen müssen: Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Zusammenfassung

Die EU-Richtlinie (EU) 2023/1791 ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels durch verbesserte Energieeffizienz. Sie setzt das verbindliche Ziel, den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 % zu senken, wobei sowohl für den Endverbrauch (763 Mio. tRÖE) als auch für den Primärenergieverbrauch (992,5 Mio. tRÖE) spezifische Ziele festgelegt wurden. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, nationale Indikatoren zu entwickeln, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen, wobei sie eine standardisierte Methodik anwenden, die mehrere Faktoren berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass die kollektiven Anstrengungen den EU-weiten Zielen entsprechen, erlaubt die Richtlinie der Kommission, die nationalen Beiträge bei Bedarf zu überprüfen.

 

Der öffentliche Sektor spielt bei dieser Initiative eine zentrale Rolle, da er verpflichtet ist, den Energieverbrauch jährlich um 1,9 % zu senken. Darüber hinaus müssen jährlich 3 % der Gebäudeflächen öffentlicher Einrichtungen renoviert werden, um die Energieeffizienzstandards zu erfüllen. Die öffentliche Beschaffungspolitik muss nun energieeffizienten Optionen Vorrang einräumen.

 

Für den Gebäudesektor, der für 40 % des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich ist, schreibt die Richtlinie strengere Renovierungsstandards und Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut vor. Der Industriesektor muss ebenfalls Energieaudits durchführen und Energiemanagementsysteme einrichten, insbesondere für große Unternehmen, um Energieeinsparmöglichkeiten zu ermitteln.

 

Die Richtlinie konzentriert sich auf die Optimierung von Heiz- und Kühlsystemen, einschließlich umfassender Bewertungen und der Einführung effizienter Fernwärmesysteme, die bis 2050 erneuerbare Energie oder Abwärme nutzen müssen. Es werden neue Vorschriften für die industrielle und gewerbliche Abwärmenutzung eingeführt.

 

Die Befähigung der Verbraucher und der Schutz vor Energiearmut werden durch eine verbesserte Transparenz der Energieabrechnungen und die Festlegung von Verbraucherrechten in Bezug auf Energiedienstleistungen angesprochen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Energieeffizienzmaßnahmen keine negativen Auswirkungen auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben.

 

Für eine wirksame Umsetzung verlangt die Richtlinie detaillierte nationale Energieaktionspläne, Fortschrittsberichte und die Überwachung der Einhaltung. Die Europäische Kommission verfügt über Durchsetzungsmöglichkeiten, einschließlich Empfehlungen und Vertragsverletzungsverfahren, wenn die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Richtlinie darauf abzielt, in der gesamten EU erhebliche Fortschritte bei der Energieeffizienz zu erzielen und dabei die Eigenverantwortung der Verbraucher, soziale Gerechtigkeit und die Einhaltung der Klimaziele zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Richtlinie Innovationen und Geschäftsmöglichkeiten anregt und die EU eine führende Rolle bei der nachhaltigen Energienutzung einnimmt.

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Alles, was Sie wissen müssen: Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz einen großen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel getan. Diese umfassende Rechtsvorschrift zielt auf eine drastische Verbesserung der Energieeffizienz in allen Wirtschaftssektoren ab, von Gebäuden und Industrie bis hin zu Verkehr und öffentlichen Dienstleistungen. Durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele und die Umsetzung weitreichender Maßnahmen positioniert sich die EU als weltweiter Vorreiter in Sachen nachhaltige Energienutzung und Kohlenstoffreduzierung.

 

Ehrgeizige Ziele setzen

 

Der Eckpfeiler der neuen Richtlinie ist die Festlegung verbindlicher Energieeffizienzziele für das Jahr 2030. Die EU hat sich verpflichtet, den Energieverbrauch im Vergleich zu den Prognosen für 2020 um mindestens 11,7 % zu senken, mit dem Ziel, den Endenergieverbrauch auf höchstens 763 Millionen Tonnen Öläquivalent (Mtoe) zu beschränken. Auch für den Primärenergieverbrauch wurde ein Richtwert von 992,5 Mio. t RÖE festgelegt.

 

Um diese Ziele zu erreichen, muss jeder Mitgliedstaat seinen eigenen indikativen nationalen Beitrag zur Energieeffizienz festlegen. Die Richtlinie enthält eine Formel und eine Methodik für die Berechnung dieser Beiträge, wobei Faktoren wie Energieintensität, BIP und kosteneffizientes Energieeinsparpotenzial berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Kommission befugt ist, Korrekturen vorzunehmen, wenn die gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten hinter dem EU-weiten Ziel zurückbleiben.

 

Befähigung des öffentlichen Sektors

 

In Anerkennung der Bedeutung der Vorbildfunktion legt die Richtlinie großen Wert auf die Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlichen Sektor. Alle öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, ihren Endenergieverbrauch ab 2021 jährlich um mindestens 1,9 % zu senken. Dies gilt für alle Regierungsebenen, von nationalen Ministerien bis hin zu lokalen Gemeinden.

 

Eine der wichtigsten Anforderungen besteht darin, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass jährlich mindestens 3 % der gesamten beheizten und/oder gekühlten Gebäude im Besitz öffentlicher Einrichtungen renoviert werden, um hohe Energieeffizienzstandards zu erfüllen. Diese Renovierungsverpflichtung wird zu erheblichen Verbesserungen der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude in der gesamten EU führen.

 

Die Richtlinie schreibt auch vor, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Energieeffizienz zu berücksichtigen ist. Bei der Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und Bauleistungen müssen öffentliche Einrichtungen energieeffiziente Optionen bevorzugen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen.

 

Umwandlung von Gebäuden und Industrie

 

Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs in der EU, was sie zu einem wichtigen Schwerpunktbereich für Effizienzsteigerungen macht. Die Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Renovierung bestehender Gebäude und setzt neue Standards für Neubauten. Sie betont auch die Bedeutung der Bekämpfung der Energiearmut, wobei die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der von Energiearmut betroffenen Haushalte durchzuführen.

 

Für den Industriesektor führt die Richtlinie neue Verpflichtungen für Energieaudits und Energiemanagementsysteme ein. Große Unternehmen müssen zertifizierte Energiemanagementsysteme einführen, während mittlere Unternehmen verpflichtet sind, sich regelmäßigen Energieaudits zu unterziehen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, erhebliche Energieeinsparungen in industriellen Prozessen zu ermitteln und zu realisieren.

 

Die Richtlinie fördert auch den Einsatz von Energieleistungsverträgen und anderen innovativen Finanzierungsmechanismen, um Hindernisse für Investitionen in die Energieeffizienz sowohl in Gebäuden als auch in der Industrie zu überwinden.

 

Effizientes Heizen und Kühlen vorantreiben

 

In Anbetracht des erheblichen Energieverbrauchs und des Verbesserungspotenzials bei Heiz- und Kühlsystemen legt die Richtlinie einen starken Schwerpunkt auf diesen Sektor. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, umfassende Bewertungen ihres Wärme- und Kältepotenzials vorzunehmen und Maßnahmen zur Realisierung der ermittelten Effizienzpotenziale umzusetzen.

 

Die Richtlinie fördert die Entwicklung effizienter Fernwärme- und Fernkältesysteme und legt zunehmend strengere Kriterien für ein effizientes" System fest. Bis 2050 müssen solche Systeme ausschließlich erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen. Dies wird die Art und Weise, wie Gebäude in der EU geheizt und gekühlt werden, grundlegend verändern.

 

Darüber hinaus führt die Richtlinie neue Anforderungen für die Nutzung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Anlagen, einschließlich Rechenzentren, ein. Dies wird dazu beitragen, eine bedeutende Energieressource zu erfassen und zu nutzen, die derzeit häufig verschwendet wird.

 

Befähigung der Verbraucher und Bekämpfung der Energiearmut

 

Ein Schlüsselaspekt der Richtlinie ist die Befähigung der Verbraucher, fundierte Entscheidungen über ihren Energieverbrauch zu treffen. Sie verschärft die Anforderungen an Energieabrechnungen und Verbrauchsinformationen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher Zugang zu genauen, zeitnahen und verständlichen Daten über ihren Energieverbrauch haben.

 

Die Richtlinie führt auch neue Verbraucherrechte in Bezug auf Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasserdienstleistungen ein. Dazu gehören Anforderungen an klare Verträge, leicht verständliche Rechnungen und das Recht auf grundlegende vertragliche Informationen.

 

Ein wichtiger Aspekt der Gesetzgebung ist die Bekämpfung der Energiearmut. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei schutzbedürftigen Haushalten zu ergreifen und sicherzustellen, dass Energieeffizienzmaßnahmen sich nicht nachteilig auf die von Energiearmut bedrohten Haushalte auswirken.

 

Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie

 

Die erfolgreiche Umsetzung dieser ehrgeizigen Richtlinie wird konzertierte Anstrengungen aller Mitgliedstaaten erfordern. Die Gesetzgebung legt detaillierte Anforderungen für nationale Energieeffizienz-Aktionspläne, Fortschrittsberichte und die Überwachung der Umsetzung fest.

 

Die Richtlinie ermächtigt auch die Europäische Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dazu gehört die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen, zusätzliche Maßnahmen zu verlangen und möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

 

Um die Umsetzung zu unterstützen, fördert die Richtlinie die Entwicklung von Finanzierungsmechanismen, Programmen zur technischen Unterstützung und Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten. Sie unterstreicht auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regierungsebenen und mit dem Privatsektor, um die Ziele der Energieeffizienz zu erreichen.

 

 

Schlussfolgerung

 

Die Richtlinie (EU) 2023/1791 stellt einen bedeutenden Schritt nach vorn in der Energieeffizienzpolitik der EU dar. Durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele, die Umsetzung umfassender Maßnahmen in allen Sektoren und die Betonung der Bedeutung von Verbraucherschutz und sozialer Gerechtigkeit bietet die Richtlinie einen soliden Rahmen für die Umstellung der Energienutzung in der gesamten Europäischen Union.

 

Während die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie beginnen, wird sie Innovationen vorantreiben, neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen und einen wichtigen Beitrag zu den Klima- und Energiezielen der EU leisten. Der Erfolg dieser Richtlinie wird entscheidend dafür sein, dass die EU beim Übergang zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen Zukunft eine weltweit führende Rolle einnimmt.

 

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